© 2022 Gemeindeschwesternstation Moringen
Gemeindeschwesternstation
Stadt Moringen
•
Katheter legen
•
Parenterale Ernährung
•
Einläufe
•
Portversorgung
•
Medikamentenverabreichung u.
Überwachung der Einnahme
•
Versorgung der Atemwege
•
Intensivpflegerische Maßnahmen
•
weitere medizinische Leistungen auf
ärztliche Anordnung
Behandlungspflege (§37, 2 SGB V)
Die erforderliche Verordnung häuslicher Krankenpflege
bekommen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.
Die Kostenübernahme erfolgt nach Genehmigung durch
die Krankenkasse.
Die Krankenkassen übernehmen die
Kosten unter folgenden Vorraussetzungen:
•
durch die Pflege wird ein Krankenhaus-
aufenthalt vermieden oder abgekürzt
•
zur Sicherung der med. Behandlung
Haben Sie weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie persönlich
Die Beantragung der Verordnung für Ihre
Krankenkasse übernehmen wir gerne
•
Injektionen
•
Stomaversorgung
•
Infusionen
•
Blutdruck messen
•
Verbände
•
Blutzucker messen
•
Einreibungen
•
Blasenspülungen
•
Dekubitusbehandlung
Die Behandlungspflege beinhaltet: