© 2025 Gemeindeschwesternstation Moringen
 
 
 
  Gemeindeschwesternstation
  Stadt Moringen
 
 
 
  
  
 
 
  Haben Sie weitere Fragen? 
  Gerne beraten wir Sie persönlich
 
 
  Wir
  haben
  dies
  erkannt
  und
  möchten
  die 
  Angehörigen
  bei
  der
  Bereuung
  unterstützen. 
  Unser
  Angebot
  haben
  wir
  daher
  um
  allgemeine 
  Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI erweitert.
  •
  
  Training
  von
  Alltagskompetenzen
  und 
  tagesstrukturierenden
  Maßnahmen,
  z.B. 
  Begleitung zum Friedhof, etc.
  •
  
  Anleitung
  und
  Unterstützung
  bei
  der 
  Aufnahme
  sinnhafter
  Betätigungen
  / 
  Beschäftigungen,
  z.B.
  Zeitungslesen, 
  Handarbeiten, Basteln etc.
  •
  
  Entspannende
  Aktivitäten
  zum
  Erhalt
  und 
  zur
  Förderung
  der
  Motorik
  und
  der 
  Gesellschaftfähigkeit,
  z.B.
  Balanceübungen, 
  Spaziergänge,
  Gesellschaftsspiele
  spielen 
  etc.
  •
  
  Gespräche
  und
  Unterhaltungen,
  mit
  dem 
  Ziel der Aktivierung, führen.
 
 
  Auf diese Leistung hat jede 
  pflegebedürftige Person, 
  unabhängig vom Pflegegrad, 
  Anspruch. Die Pflegekasse 
  gewährt hierfür einen 
  einheitlichen Betrag von 131 
  Euro.
 
 
  Diesen
  Betrag
  können
  Sie
  für
  unsere
  Leistungen 
  (ausgenommen
  der
  körperbezogenen
  Pflegemaßnahmen*) 
  einsetzen.
  Diese
  Leistungen
  können
  z.B.
  Reinigungsarbeiten, 
  Einkäufe,
  Botengänge
  oder
  Begleitungsgänge
  sein.
  Durch 
  diese
  Betreuungsangebote
  sollen
  Kranke
  gefördert
  und 
  gleichzeitig
  Möglichkeiten
  zur
  Entlastung
  pflegender 
  Angehöriger
  geschaffen
  werden.
  Dieser
  Betrag
  könnte
  ebenso 
  für
  Angebote
  der
  Kurzzeitpflege
  oder
  der
  teilstationären 
  Pflege eingesetzt werden.
  Wird
  der
  monatliche
  Anspruchbetrag
  nicht
  voll
  abgerufen,
  so 
  summieren
  sich
  die
  Beträge
  und
  können
  in
  den
  Folgemonaten 
  noch
  bis
  zum
  30.
  Juni
  des
  Folgejahres
  in
  Anspruch 
  genommen werden.
  Alle
  diese
  Leistungen
  können
  stundenweise
  nach
  individueller 
  Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.
  Wir
  bieten
  diese
  Leistungen
  an
  und
  erstellen
  Ihnen,
  auf 
  Wunsch, gerne ein entsprechendes Angebot.
  (*
  Pflegebedürftige
  mit
  Pflegegrad
  1
  können
  mit
  den
  Ersatzleistungen 
  auch körperbezogene Pflegemaßnahmen finanzieren)
 
 
 
 
  
Betreuungs- & 
  Entlastungsangebot
  Eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz 
  (z.B. bei Demenz / M. Alzheimer) kann sehr unterschied-
  liche Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfe nach sich 
  ziehen.
 
 
 
  Wir bieten Ihnen unterschiedliche Betreuungs- & 
  Entlastungsangebote an