© 2022 Gemeindeschwesternstation Moringen
Gemeindeschwesternstation Stadt Moringen

Betreuungs- & Entlastungsangebot

Eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz / M. Alzheimer) kann sehr unterschied- liche Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfe nach sich ziehen.
Wir haben dies erkannt und möchten die Angehörigen bei der Bereuung unterstützen. Unser Angebot haben wir daher um allgemeine Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI erweitert. Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen, z.B. Begleitung zum Friedhof, etc. Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen / Beschäftigungen, z.B. Zeitungslesen, Handarbeiten, Basteln etc. Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftfähigkeit, z.B. Balanceübungen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele spielen etc. Gespräche und Unterhaltungen, mit dem Ziel der Aktivierung, führen.
Auf diese Leistung hat jede pflegebedürftige Person, unabhängig vom Pflegegrad, Anspruch. Die Pflegekasse gewährt hierfür einen einheitlichen Betrag von 125 Euro.
Diesen Betrag können Sie für unsere Leistungen (ausgenommen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen*) einsetzen. Diese Leistungen können z.B. Reinigungsarbeiten, Einkäufe, Botengänge oder Begleitungsgänge sein. Durch diese Betreuungsangebote sollen Kranke gefördert und gleichzeitig Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen werden. Dieser Betrag könnte ebenso für Angebote der Kurzzeitpflege oder der teilstationären Pflege eingesetzt werden. Wird der monatliche Anspruchbetrag nicht voll abgerufen, so summieren sich die Beträge und können in den Folgemonaten noch bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden. Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden. Wir bieten diese Leistungen an und erstellen Ihnen, auf Wunsch, gerne ein entsprechendes Angebot. (* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können mit den Ersatzleistungen auch körperbezogene Pflegemaßnahmen finanzieren)
Kontakt Kontakt
Haben Sie weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie persönlich
Wir bieten Ihnen unterschiedliche Betreuungs- & Entlastungsangebote an
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Wir haben dies erkannt und möchten die Angehörigen bei der Bereuung unterstützen. Unser Angebot haben wir daher um allgemeine Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI erweitert. Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen, z.B. Begleitung zum Friedhof, etc. Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen / Beschäftigungen, z.B. Zeitungslesen, Handarbeiten, Basteln etc. Entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftfähigkeit, z.B. Balanceübungen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele spielen etc. Gespräche und Unterhaltungen, mit dem Ziel der Aktivierung, führen.
Auf diese Leistung hat jede pflegebedürftige Person, unabhängig vom Pflegegrad, Anspruch. Die Pflegekasse gewährt hierfür einen einheitlichen Betrag von 125 Euro.
Diesen Betrag können Sie für unsere Leistungen (ausgenommen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen*) einsetzen. Diese Leistungen können z.B. Reinigungsarbeiten, Einkäufe, Botengänge oder Begleitungsgänge sein. Durch diese Betreuungsangebote sollen Kranke gefördert und gleichzeitig Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger geschaffen werden. Dieser Betrag könnte ebenso für Angebote der Kurzzeitpflege oder der teilstationären Pflege eingesetzt werden. Wird der monatliche Anspruchbetrag nicht voll abgerufen, so summieren sich die Beträge und können in den Folgemonaten noch bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden. Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden. Wir bieten diese Leistungen an und erstellen Ihnen, auf Wunsch, gerne ein entsprechendes Angebot. (* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können mit den Ersatzleistungen auch körperbezogene Pflegemaßnahmen finanzieren)

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Eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz / M. Alzheimer) kann sehr unterschied- liche Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfe nach sich ziehen.
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